Buchhaltung Schweiz

Milchbüchleinrechnung Schweiz: Einfache Buchhaltung für Freelancer und Einzelfirmen (2026)

Die Milchbüchleinrechnung ist die einfachste legale Buchhaltungsform in der Schweiz: eine Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben, die Einzelfirmen mit weniger als CHF 500'000 Jahresumsatz führen dürfen. Keine doppelte Buchhaltung, keine Kontenrahmen, kein Bilanzzwang.

Einfache Buchhaltung mit der Milchbüchleinrechnung für Schweizer Freelancer

Klingt zu einfach? Ist es auch, zumindest in der Theorie. In der Praxis scheitern viele Freelancer trotzdem daran, weil sie nicht wissen, was genau zum Jahresende bei der Steuerverwaltung eingereicht werden muss, welche Belege aufbewahrt werden müssen, und wann die Grenze zur doppelten Buchhaltung überschritten wird.

Ich führe selbst seit Jahren meine Buchhaltung als Einzelfirma mit der Milchbüchleinrechnung. In diesem Guide zeige ich dir Schritt für Schritt, wie du das auch machst, ohne Treuhänder und ohne Buchhaltungskenntnisse.

Zusammenfassung

  • Die Milchbüchleinrechnung ist erlaubt für Einzelfirmen und Personengesellschaften mit weniger als CHF 500'000 Jahresumsatz (Art. 957 Abs. 2 OR)
  • Du brauchst nur eine Aufstellung aller Einnahmen, aller Ausgaben, und ein Vermögensverzeichnis am Jahresende
  • Belege musst du 10 Jahre aufbewahren, auch wenn du sie nicht aktiv einreichen musst
  • Ab CHF 100'000 Umsatz wirst du MWST-pflichtig, darfst aber weiterhin die einfache Buchhaltung führen
  • Software wie Magic Heidi ersetzt Excel-Tabellen und verhindert typische Fehler automatisch

Was ist die Milchbüchleinrechnung?

Die Milchbüchleinrechnung (auch Milchbüechli-Rechnung, einfache Buchhaltung oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung genannt) ist eine vereinfachte Form der Buchführung nach Schweizer Recht.

Der Name kommt aus der Schweizer Landwirtschaft: Früher notierten Bauern ihre Milchlieferungen in einem kleinen Heft, dem Milchbüchlein. Einnahme rein, Ausgabe rein, fertig. Genau so funktioniert die Milchbüchleinrechnung heute noch.

Die rechtliche Grundlage findet sich in Art. 957 Abs. 2 des Obligationenrechts. Dort steht, dass bestimmte Unternehmen "nur eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung sowie die Vermögenslage" festhalten müssen.

Das Prinzip ist simpel: Du erfasst chronologisch alle geschäftlichen Einnahmen und alle geschäftlichen Ausgaben. Die Differenz ist dein Gewinn. Dazu erstellst du am Jahresende ein Vermögensverzeichnis (was besitzt dein Geschäft, was schuldet es). Das war's.

Im Gegensatz zur doppelten Buchhaltung brauchst du keinen Kontenrahmen, keine Bilanz, kein Soll und Haben, keine Abgrenzungen. Die Milchbüchleinrechnung arbeitet nach dem Kassaprinzip: Eine Buchung entsteht erst, wenn Geld tatsächlich fliesst.

Kurz gesagt: Die Milchbüchleinrechnung darf jede Einzelfirma und Personengesellschaft unter CHF 500'000 Umsatz führen. Auch wer MWST-pflichtig wird (ab CHF 100'000), darf die einfache Buchhaltung beibehalten.

Als Sarah, Grafikdesignerin in Zürich, im zweiten Jahr ihres Freelance-Business die CHF 100'000 Grenze überschritt, war sie überzeugt, dass sie jetzt einen Treuhänder und doppelte Buchhaltung braucht. Kostenpunkt: CHF 3'000 pro Jahr. In Wirklichkeit musste sie nur ihre MWST-Nummer beantragen und die Steuer auf ihren Rechnungen ausweisen. Ihre einfache Buchhaltung mit Magic Heidi blieb genau gleich, nur mit einem zusätzlichen MWST-Feld.

Milchbüchleinrechnung vs. doppelte Buchhaltung

Die Milchbüchleinrechnung ist deutlich einfacher als die doppelte Buchhaltung: kein Kontenrahmen, keine Bilanz, kein Periodenprinzip. Sie arbeitet nach dem Kassaprinzip und eignet sich für Freelancer und kleine Einzelfirmen, die ihre Buchhaltung selber machen wollen. Hier die wichtigsten Unterschiede im Überblick:

Vergleich

Milchbüchleinrechnung vs. doppelte Buchhaltung

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.

KriteriumMilchbüchleinrechnungDoppelte Buchhaltung
Komplexität Niedrig Hoch
BuchungsprinzipKassaprinzip (bei Geldfluss)Periodenprinzip (bei Entstehung)
Kontenrahmen nötig Nein Ja
Bilanz erstellen Nein (nur Vermögensverzeichnis) Ja
Buchhaltungskenntnisse nötig Nein Ja, oder Treuhänder
Geeignet fürFreelancer, kleine EinzelfirmenGmbH, AG, grössere Firmen
Fehleranfälligkeit Gering Hoch ohne Erfahrung
Software-KostenGratis bis CHF 30/MonatCHF 50-200/Monat

Wann reicht die einfache Buchhaltung?

Für die allermeisten Schweizer Freelancer reicht die Milchbüchleinrechnung vollkommen aus. Wenn du alleine arbeitest, unter CHF 500'000 Umsatz bleibst, und keine komplexen Geschäftsvorfälle hast (Warenhandel mit grossem Lager, viele Angestellte, internationale Tochtergesellschaften), dann gibt es keinen Grund für doppelte Buchhaltung.

Die einfache Buchhaltung spart dir nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Kein Treuhänder nötig, keine teure Buchhaltungssoftware, keine Schulung.

Wann musst du zur doppelten Buchhaltung wechseln?

Du musst zur doppelten Buchhaltung wechseln, sobald eine dieser Bedingungen eintritt:

  • Dein Jahresumsatz übersteigt CHF 500'000
  • Du gründest eine GmbH oder AG
  • Du stellst Personal an und die Komplexität deiner Geschäftsvorfälle steigt signifikant

Der Wechsel muss nicht sofort erfolgen, sondern ab dem folgenden Geschäftsjahr.

Schritt für Schritt

Milchbüchleinrechnung führen in 4 Schritten

Alles, was du für eine korrekte einfache Buchhaltung brauchst.

  • 💰
    Einnahmen erfassen

    Jede Einnahme chronologisch mit Datum, Betrag, Beschreibung und Kategorie notieren.

  • 🧾
    Ausgaben erfassen

    Alle geschäftlichen Ausgaben mit Beleg festhalten — keine Buchung ohne Beleg.

  • 📸
    Belege aufbewahren

    Digitale Belege (Foto, PDF) sind gültig. 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.

  • 📊
    Vermögensverzeichnis erstellen

    Am 31.12. eine einfache Aufstellung: Was hast du, was schuldest du.

Rechnungen
  • Rechnung #3

    Magic Heidi

    CHF 500

    Jan 29

  • Rechnung #2

    Webbiger LTD

    CHF 2000

    Jan 24

  • Rechnung #1

    John Doe

    CHF 600

    Jan 20

Wie führe ich eine Milchbüchleinrechnung? Schritt für Schritt

Was du für die Milchbüchleinrechnung brauchst

Bevor du anfängst, brauchst du drei Dinge:

  1. Ein Geschäftskonto (oder zumindest ein separates Privatkonto, das du nur geschäftlich nutzt)
  2. Einen Ort für deine Belege (Schuhkarton, Ordner, oder besser: eine App)
  3. Ein Tool für die Aufstellung (Excel, Google Sheets, oder eine Buchhaltungssoftware)

Einnahmen erfassen

Jede geschäftliche Einnahme wird chronologisch festgehalten. Für jeden Eintrag notierst du:

  • Datum des Zahlungseingangs
  • Betrag in CHF
  • Beschreibung (Kundenname, Rechnungsnummer, Leistung)
  • Kategorie (optional, hilft bei der Steuererklärung)

Beispiel eines typischen Monats:

DatumBeschreibungBetrag CHF
05.01.Kunde Müller AG, Rechnung #2026-001, Webdesign4'800.00
12.01.Kunde Schmidt, Rechnung #2026-002, Beratung1'200.00
28.01.Kunde Meier GmbH, Rechnung #2026-003, Logo2'400.00
Total Januar8'400.00

Ausgaben erfassen

Genau gleich wie bei den Einnahmen. Jede geschäftliche Ausgabe chronologisch:

  • Datum der Zahlung
  • Betrag in CHF
  • Beschreibung (Lieferant, was gekauft)
  • Kategorie (Büromaterial, Software, Reisen, Telefon, etc.)

Beispiel:

DatumBeschreibungBetrag CHF
03.01.Adobe Creative Cloud, Monatsabo65.00
08.01.SBB Tageskarte, Kundenmeeting Bern78.00
15.01.Büromaterial, Papeterie Zürich42.50
20.01.Handy-Abo, Swisscom Business89.00
Total Januar274.50

Gewinn Januar: CHF 8'400.00 - CHF 274.50 = CHF 8'125.50

Der wichtigste Grundsatz: Keine Buchung ohne Beleg

Für jede Ausgabe brauchst du einen Beleg. Das ist nicht optional, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Beleg beweist, dass:

  • Du tatsächlich Geld ausgegeben hast
  • Es sich um eine geschäftliche Ausgabe handelt
  • Der Betrag korrekt ist

Belege können Rechnungen, Quittungen, Kassenzettel oder Kontoauszüge sein. Digitale Belege (PDF, Foto) sind genauso gültig wie Papierbelege.

Tipp: Fotografiere Kassenzettel sofort mit deinem Handy. Thermopapier-Belege verblassen nach wenigen Monaten und sind dann wertlos. Mit einer App wie Magic Heidi kannst du Belege direkt scannen und die relevanten Daten werden automatisch extrahiert.

Vermögensverzeichnis am Jahresende

Am 31. Dezember (oder deinem gewählten Bilanzstichtag) erstellst du eine einfache Aufstellung:

Vermögen (was du hast):

  • Geschäftskonto-Stand: CHF 15'420.00
  • Bargeld (Kasse): CHF 200.00
  • Offene Kundenrechnungen: CHF 3'600.00
  • Geschäftliche Gegenstände (Laptop, Kamera, etc.): CHF 2'500.00

Schulden (was du schuldest):

  • Offene Lieferantenrechnungen: CHF 890.00
  • Kreditkartenrechnung (geschäftlich): CHF 340.00

Reinvermögen: CHF 21'720.00 - CHF 1'230.00 = CHF 20'490.00

Das war's. Keine Bilanz, keine Erfolgsrechnung im buchhalterischen Sinn. Nur diese einfache Aufstellung.

Steuererklärung

Milchbüchleinrechnung und Steuererklärung

Was du als Selbständiger mit Milchbüchleinrechnung einreichen musst und wie du deinen Jahresabschluss vorbereitest.

Steuererklärung vorbereiten mit der Milchbüchleinrechnung

Was du mit der Milchbüchleinrechnung einreichen musst

Bei der Steuererklärung musst du als Selbständiger mit Milchbüchleinrechnung folgendes einreichen:

  1. Total deiner Einnahmen (Jahresumsatz)
  2. Total deiner Ausgaben (geschäftliche Kosten)
  3. Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben)
  4. Vermögensverzeichnis (Geschäftsvermögen)

Je nach Kanton geschieht das über ein separates Formular (wie das Formular 21021-b im Kanton Waadt) oder direkt in der Online-Steuererklärung.

Jahresabschluss vorbereiten

Am einfachsten bereitest du deinen Jahresabschluss so vor:

  1. Prüfe, dass alle Einnahmen des Jahres erfasst sind
  2. Prüfe, dass alle Ausgaben mit Beleg vorhanden sind
  3. Erstelle die Summe: Einnahmen, Ausgaben, Gewinn
  4. Erstelle das Vermögensverzeichnis per 31.12.
  5. Halte deine AHV-Beiträge bereit (Bescheinigung von der Ausgleichskasse)

Typische Fehler bei der Steuererklärung vermeiden

  • Vergessene Einnahmen: Prüfe alle Kontoauszüge auf Zahlungseingänge
  • Private Ausgaben als geschäftlich deklariert: Nur was wirklich geschäftlich ist, gehört in die Buchhaltung
  • Vermögensverzeichnis vergessen: Viele Steuerverwaltungen verlangen es, auch wenn es nicht explizit gefragt wird
  • AHV-Beiträge nicht abgezogen: Deine persönlichen AHV-Beiträge als Selbständiger sind abzugsfähig

Marco, IT-Berater in Bern, hatte drei Jahre lang kein Vermögensverzeichnis eingereicht. Die Steuerverwaltung rief ihn eines Tages an und bat um Nachreichung, alles für die letzten drei Jahre. Ein halber Tag Arbeit, der hätte vermieden werden können, wenn er es jedes Jahr in 15 Minuten erledigt hätte.

Software vs. Excel

Milchbüchleinrechnung mit Software statt Excel

Moderne Software wie Magic Heidi wurde genau für Freelancer gebaut, die eine Milchbüchleinrechnung führen.

Belege fotografieren

Belege direkt scannen und automatisch der Buchung zuordnen lassen.

MWST automatisch

MWST-Beträge werden automatisch berechnet — kein manuelles Rechnen.

Jahresabschluss auf Knopfdruck

Steuerdokumente und Vermögensverzeichnis exportieren statt manuell zusammenstellen.

Magic Heidi Ausgaben-Erfassung auf dem Handy

Excel: Vorteile und Grenzen

Excel (oder Google Sheets) funktioniert für die Milchbüchleinrechnung. Du brauchst im Grundsatz nur zwei Spalten: Einnahmen und Ausgaben, jeweils mit Datum und Beschreibung.

Vorteile von Excel:

  • Kostenlos
  • Flexibel anpassbar
  • Keine Einarbeitung nötig

Nachteile von Excel:

  • Keine automatische Belegverknüpfung
  • Keine MWST-Berechnung
  • Fehleranfällig (versehentlich Zellen überschreiben)
  • Kein mobiler Zugriff
  • Kein automatischer Jahresabschluss
  • Belege müssen separat aufbewahrt werden

Warum Freelancer zunehmend auf Software wechseln

Thomas, Fotograf in Basel, führte seine Milchbüchleinrechnung vier Jahre lang in einer Excel-Tabelle. Jedes Jahr im Februar sass er einen ganzen Sonntag an der Steuererklärung, weil er Belege suchen und Beträge manuell zusammenrechnen musste. Seit er seine Ausgaben direkt mit dem Handy scannt und seine Rechnungen mit einer Buchhaltungssoftware für Einzelfirmen erstellt, dauert der Jahresabschluss 20 Minuten statt 8 Stunden.

Der Wechsel von Excel zu Software lohnt sich besonders, wenn du:

  • Mehr als 10 Rechnungen pro Jahr schreibst
  • Regelmässig Ausgaben hast, die du mit Belegen dokumentieren musst
  • MWST-pflichtig bist oder wirst
  • Deinen Jahresabschluss nicht jedes Mal von Grund auf zusammensuchen willst
FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Milchbüchleinrechnung

Was ist eine Milchbüechli-Rechnung?

Die Milchbüechli-Rechnung (hochdeutsch: Milchbüchleinrechnung) ist die einfachste Form der Buchhaltung in der Schweiz. Du listest alle geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben chronologisch auf und erstellst am Jahresende ein kurzes Vermögensverzeichnis. Sie ist erlaubt für Einzelfirmen und Personengesellschaften mit weniger als CHF 500'000 Jahresumsatz.

Kann ich meine Buchhaltung als Freelancer selber machen?

Ja. Die Milchbüchleinrechnung ist genau dafür gedacht. Du brauchst weder einen Treuhänder noch Buchhaltungskenntnisse. Alles, was du tun musst: Einnahmen notieren, Ausgaben notieren, Belege aufbewahren, und am Jahresende ein Vermögensverzeichnis erstellen. Ein Treuhänder wird erst sinnvoll, wenn du zur doppelten Buchhaltung wechseln musst (ab CHF 500'000 Umsatz oder bei Gründung einer GmbH/AG).

Muss ich als Freelancer MWST abrechnen?

Nur wenn dein weltweiter Jahresumsatz aus steuerpflichtigen Leistungen CHF 100'000 oder mehr beträgt. Darunter bist du von der MWST befreit. Wenn du die Grenze überschreitest, musst du dich bei der ESTV anmelden.

Welche Buchhaltungssoftware eignet sich für die einfache Buchhaltung?

Für die Milchbüchleinrechnung brauchst du keine komplexe Buchhaltungssoftware. Wichtig ist: Einnahmen/Ausgaben erfassen, Belege verknüpfen, MWST berechnen, und einen Jahresabschluss exportieren. Magic Heidi wurde genau für diese Bedürfnisse gebaut. Alternativen wie Bexio bieten zwar mehr Funktionen, sind aber oft überdimensioniert und teurer für reine Freelancer. Mehr dazu im Vergleich Magic Heidi vs. Bexio.

Wie lange muss ich Belege aufbewahren?

10 Jahre. Das ist die gesetzliche Aufbewahrungspflicht in der Schweiz für alle geschäftlichen Unterlagen. Digitale Aufbewahrung (Scan, Foto, PDF) ist rechtlich gleichwertig mit Papierbelegen, solange die Lesbarkeit während der gesamten Aufbewahrungsfrist gewährleistet ist.

Was passiert, wenn ich die CHF 500'000 Umsatzgrenze überschreite?

Du musst ab dem folgenden Geschäftsjahr auf doppelte Buchhaltung umstellen. Das bedeutet: Bilanz, Erfolgsrechnung, Kontenrahmen. In der Praxis wirst du dann wahrscheinlich einen Treuhänder hinzuziehen oder eine umfangreichere Buchhaltungssoftware nutzen.

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Nathan Ganser

Founder of Magic Heidi

Dieser Guide wird regelmässig aktualisiert, zuletzt am 3. Mai 2026. Die Informationen basieren auf dem Schweizerischen Obligationenrecht und der aktuellen Praxis der Steuerverwaltungen. Für individuelle steuerliche Fragen wende dich an deine kantonale Steuerverwaltung oder einen Treuhänder.